Bei Baumaßnahmen kommt es oft zu unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, weshalb eine Kompensierung durch verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig ist.
Entsprechend der Art und der Schwere des Eingriffes in die Landschaft erfolgt die Festlegung unterschiedlicher Kompensationsmaßnahmen.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Eingriffe wieder auszugleichen, z.B.:
Die Entscheidung, welche der Maßnahmen zur Anwenung kommt, erfolgt in Abhängigkeit der beeinträchtigten Lebensraumtypen. Wird beispielsweise eine Waldfläche entnommen, muss eine gleich große Fläche lt. Waldgesetz, wieder aufgeforstet werden.
Für die zukünftigen Kompensationsmaßnahmen ist eine kritische Prüfung der Standortbedingungen wichtig. In Einzelfällen ist eine Bestandserfassung notwendig. In Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde werden dann prüffähige Entwicklungsziele benannt. Für eine effektive Planung von Maßnahmen müssen Entwicklungsrisiken herausgestellt und Nachkontrollen und Nachbesserungsoptionen in der Zulassung verankert werden.
Um im Bedarfsfall Flächen anbieten zu können, ist das Anlegen eines Katasters über verfügbare Standorte sinnvoll.
Pflegemanagement
Durchführung eines Pflege- und Unterhaltungsmanagements für einen erfolgreichen Verlauf der
Kompensationsmaßnahmen.
Erfolgskontrolle
Begutachtung der Kompensationsmaßnahmen nach einem festgelegten Zeitraum, ob die gewünschten Ziele erreicht wurden.
Landschaftspflegeverband
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