Streuobstwiesen benötigen als Bestandteil der Kulturlandschaft eine dauerhafte, fachgerechte Pflege. An dieser Pflege mangelt es leider oft. Viele Streuobstbestände werden nicht oder nur kurzfristig gepflegt. Ein ökologisch hochwertiger Bestand kann sich daher nicht entwickeln. Bereits bei der Planung muss eine dauerhafte Pflege berücksichtigt werden.
Verjüngung von Streuobstwiesen als Ausgleichs-und Ersatzmaßnahme:
Neben der Neuanlage von Streuobst besteht die Möglichkeit, auch die Verjüngung / Erstpflege als Ausgleichsmaßnahme anrechnen zu lassen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiedernutzung eines nicht mehr bewirtschafteten Bereichs, die Schließung von Lücken und der „Verjüngungsschnitt“ vergreister Bäume als mehrjährige Maßnahme bis zur Stabilisierung des Wachstums.
Landschaftspflegeverband
Wittenberg e.V.
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